Versorgungssteuerung 4.0

 

Modell zur Versorgungssteuerung 4.0 (ohne digitale Unterstützung)
Modell zur Versorgungssteuerung 4.0 (ohne digitale Unterstützung)

 

Versorgungssteuerung 4.0

(Entlassmanagement durch z.B. Sozialdienst, Case-Manager, Patientenkoordinatoren)

 

Krankenhäuser können ihren Patientinnen und Patienten bei Entlassung zukünftig für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen häusliche Krankenpflege, Heilmittel, Hilfsmittel und Soziotherapie verordnen. Es kann für diesen Zeitraum auch eine etwaige Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden. Zudem ist jetzt eine Verordnung von Arzneimitteln durch die Krankenhausärztin oder den Krankenhausarzt möglich. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes. Wir Zeigen Ihnen auf welche möglichen Veränderungen im Prozess- und Verantwortungsbereich der am Versogungsteuerungsprozess (Entlassmanagement) beteiligten Personen notwendig sind.

 

Die Vernetzung mit den externen Zuweisern, Leistungserbringern und Nachversorgern sowohl in der partnerschaftlichen Kooperation wie auch in der digitalen Vernetzung sind unternehmerische Erfolgsfaktoren der Zukunft. Krankenhäuser werden zukünftig noch mehr gemessen an ihrer Organisationsfähigkeit mit den internen- und externen Partnern und Nachversorgern zum Wohle des Patienten. Gleichwohl werden diese Maßnahmen auch zur Erlössicherung und Mitarbeiterzufriedenheit beitragen.

 

Digitale Unterstützung der Prozesse ob mit dem vorhanden KIS, einem Subsystem oder einer Cloudbasierten Plattformlösung sind notwendig um in Zukunft die Ressourcen zur Personalentlastung und zur Patientenzufriedenheit zu ermöglichen.  

 

Unser Leistungsversprechen:

  • Wir unterstützen Sie bei der Organisation der zukünftigen Prozesse innerhalb und ausserhalb der Klinik.
  • Wir sprechen mit den beteiligten internen und externen Partnern.
  • Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der digitalen Unterstützung.