Versorgungssteuerung 4.0
Versorgungssteuerung 4.0
(Entlassmanagement durch z.B. Sozialdienst, Case-Manager, Patientenkoordinatoren)
Krankenhäuser können ihren Patientinnen und Patienten bei Entlassung zukünftig für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen häusliche Krankenpflege, Heilmittel, Hilfsmittel und Soziotherapie verordnen. Es kann für diesen Zeitraum auch eine etwaige Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden. Zudem ist jetzt eine Verordnung von Arzneimitteln durch die Krankenhausärztin oder den Krankenhausarzt möglich. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes. Wir Zeigen Ihnen auf welche möglichen Veränderungen im Prozess- und Verantwortungsbereich der am Versogungsteuerungsprozess (Entlassmanagement) beteiligten Personen notwendig sind.
Die Vernetzung mit den externen Zuweisern, Leistungserbringern und Nachversorgern sowohl in der partnerschaftlichen Kooperation wie auch in der digitalen Vernetzung sind unternehmerische Erfolgsfaktoren der Zukunft. Krankenhäuser werden zukünftig noch mehr gemessen an ihrer Organisationsfähigkeit mit den internen- und externen Partnern und Nachversorgern zum Wohle des Patienten. Gleichwohl werden diese Maßnahmen auch zur Erlössicherung und Mitarbeiterzufriedenheit beitragen.
Digitale Unterstützung der Prozesse ob mit dem vorhanden KIS, einem Subsystem oder einer Cloudbasierten Plattformlösung sind notwendig um in Zukunft die Ressourcen zur Personalentlastung und zur Patientenzufriedenheit zu ermöglichen.
Unser Leistungsversprechen:
Der "Praxis für Führung" wurde 2024-2017 im Rahmen des Mittelstandspreises für soziale Verantwortung in Baden-Württemberg die Auszeichnung SOZIAL ENGAGIERT verliehen.