Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

 

Verfahrensmodell zur Einführung von betrieblichem  Gesundheitsmanagement (BGM)
Verfahrensmodell zur Einführung von betrieblichem Gesundheitsmanagement (BGM)

 

Betriebliche Gesundheitsförderung – Ein ganzheitlicher Ansatz

 

Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ist ganzheitlicher Ansatz, der neben typischen gesundheitsförderlichen Maßnahmen auch Maßnahmen zur Verbesserung der Führungs- und Unternehmenskultur, des Betriebsklimas, der Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf und der alter(n)sgerechten Arbeit enthält. Über die gesetzlichen Verpflichtungen eines Arbeitgebers zum Arbeitsschutz geht BGM damit weit hinaus. 

 

Ziel ist es, die Belastungen der Beschäftigten zu verringern und die persönlichen Ressourcen zu stärken. So entsteht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine nutzenstiftende Situation, die allen Beteiligten nur Vorteile bietet.

Engagement für mehr Gesundheit senkt Krankenstände und Fluktuation, steigert die Mitarbeiterzufriedenheit und führt so zu mehr Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit. Unternehmen profitieren also von gesunden, motivierten und leistungsfähigen Beschäftigten.

Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) steht dabei für Inhalte und Methoden. BGF zielt darauf ab, Gesundheitsressourcen im Unternehmen auf- und Belastungen abzubauen. Besonders effektiv ist die Kombination verhaltenspräventiver und verhältnispräventiver Maßnahmen. Erfolgversprechend ist BGF also immer dann, wenn Maßnahmen sowohl auf das Verhalten der Beschäftigten abzielen als auch auf die Gestaltung von Arbeitstätigkeit, Arbeitsbedingungen und betriebliche Rahmenbedingungen. Konsequente Mitarbeiterbeteiligung fördert die Passgenauigkeit und Akzeptanz von Maßnahmen und der Veränderungsprozesse.

 

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) steht für Strukturen und Prozesse. Voraussetzung für die Etablierung eines gesunden Unternehmens ist der Aufbau betrieblicher Strukturen, um im Unternehmen gemeinsam Maßnahmen und Prozesse zu planen, durchzuführen und zu bewerten. Die Integration aller Maßnahmen in die betrieblichen Managementprozesse, als auch der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz wird im BGM hervorgehoben. Ziel ist der Aufbau einer nachhaltigen Gesundheitskultur im Unternehmen.

 

Gerne unterstützen wir Sie bei der Einführung von BGM-Prozessen und den BGF-Maßnahmen

 

Gute Information und Checklisten zu den Thema BGF und BGM finden Sie auch der Seite der AOK-Business: 


Download
Leistungsbeschreibung betriebliches Gesundheitsmanagement_Praxis für Führung_Version 2.0_Stand März 2017
BGM Leistungsbeschreibung_Praxis für Füh
Adobe Acrobat Dokument 334.2 KB

 

Psychische Gefährdungsbeurteilung

Ablauf der psychischen Gefährdungsbeurteilung
Ablauf der psychischen Gefährdungsbeurteilung

 

Psychische Gefährdungsbeurteilung

Unternehmen sind seit 2013 verpflichtet, Gefährdung am Arbeitsplatz durch psychische Belastung zu beurteilen und durch vorbeugende Maßnahmen Risiken der Gefährdung zu minimieren. Ziel der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist es, optimale Rahmenbedingungen für Gesundheit, Motivation und Produktivität der Mitarbeiter zu schaffen und krankheitsbedingte Kosten für Unternehmen zu reduzieren.

 

Warum ist das wichtig für ein Unternehmen?

  • Ein Drittel aller Bundesbürger leidet unter einer klinisch bedeutsamen psychischen Störung.
  • Am häufigsten sind Angststörungen, Depression, psychosomatische Erkrankungen und Sucht.
  • Grund für Arbeitsunfähigkeit:
    • ca. 17% der Fehltage sind durch psychische Erkrankungen bedingt – das bedeutet einen Anstieg um 80% in den letzten 12 Jahren.
    • Psychische Beschwerden sind inzwischen Ursache Nummer eins für Frühverrentungen. Das Durchschnittsalter liegt bei 49 Jahren.
    • ca. 20% aller Erwerbstätigen erleben Burnout-ähnliche Phasen (Erschöpfung!).
    • Eine psychische Erkrankung verursacht im Schnitt knapp 40 Krankheitstage pro Jahr!

Mit psychischen Belastungen sind alle erfassbaren Einflüsse gemeint, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken. Ob sich diese Belastungen positiv oder negativ auswirken, hängt dabei von individuellen Faktoren ab, wie z. B. Fertigkeiten, Fähigkeiten, Erfahrungen, Kenntnisse, Motivation, Alter, Gesundheit, aktuelle Verfassung etc.

 

Gegenstand der Gefährdungsbeurteilung ist die Beurteilung und Gestaltung der Arbeit bzw. der Arbeitsbedingungen und nicht die Beurteilung von einzelnen Beschäftigten oder deren Gesundheit. Wichtig: Es geht nicht darum, Belastung zu eliminieren, sondern sie zu Erkennen dort wo es im Unternehmen zu erhöhten Ausfällen kommt, um so zu justieren, dass eine optimale Leistungsfähigkeit erreicht wird und negative Beanspruchungen minimiert werden.

 

Der Prozess der Gefährdungsbeurteilung ist vorgegeben und klar strukturiert:

  • Der Gesetzgeber hat einen Prozess definiert, den jedes Unternehmen regelmäßig durchlaufen sollte. Die Ausgestaltung der einzelnen Prozessschritte kann von den Unternehmen individuell umgesetzt werden:
    • Festlegen von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten,
    • Ermitteln der Gefährdungen,
    • Beurteilen der Gefährdungen,
    • Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik,
    • Durchführung der Maßnahmen,
    • Überprüfen der Wirksamkeit der Maßnahmen,
    • Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung (insbesondere Anpassung im Falle geänderter betrieblicher Gegebenheiten § 3 ArbSchG). (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie, GDA, Stand 2011)
  • Individuelle Umsetzung der Prozessschritte im Unternehmen 

Es gibt unterschiedliche Verfahren, wie der Prozess umgesetzt werden kann. Dabei sollte zunächst geprüft werden, welche Daten und Informationen im Unternehmen bereits erhoben werden – beispielsweise im Rahmen von Mitarbeiterbefragungen, Arbeitsschutzmaßnahmen oder Gesundheitsentwicklungsdaten – die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung kann auf diesen Daten aufbauen.

Entsprechend der Ressourcen und betriebsbedingter Gegebenheiten kann dann ein Verfahren definiert werden, das am besten zum Unternehmen passt.

 

Verantwortlich für die Gefährdungsbeurteilung ist der Arbeitgeber. Für die Methoden gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Die Vorgehensweise soll an die Gegebenheiten des Unternehmens angepasst werden.

 

Haben Sie Fragen, dann kommen Sie auf uns zu.